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   OLG Schleswig, 31.10.2013 - 3 Wx 46/13   

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https://dejure.org/2013,33546
OLG Schleswig, 31.10.2013 - 3 Wx 46/13 (https://dejure.org/2013,33546)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31.10.2013 - 3 Wx 46/13 (https://dejure.org/2013,33546)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31. Oktober 2013 - 3 Wx 46/13 (https://dejure.org/2013,33546)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 68 FamFG, § 81 Abs 2 FamFG, § 83 FamFG
    Erbscheinsverfahren: Kostenverteilung nach Rücknahme des Erbscheinsantrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenverteilung nach Antragsrücknahme im Erbscheinsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 68, 81, 83 FamFG
    Kostenverteilung nach Antragsrücknahme im Erbscheinsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Auferlegung der außergerichtlichen Kosten nach Rücknahme des Erbscheinsantrags

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Auferlegung der außergerichtlichen Kosten nach Rücknahme des Erbscheinsantrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1217
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Schleswig, 08.11.2010 - 3 Wx 123/10

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.10.2013 - 3 Wx 46/13
    Die Anordnung einer Erstattung der außergerichtlichen Kosten bzw. die Anordnung, dass keine Kostenerstattung stattfindet, hat sich vielmehr als Ergebnis einer stets vorzunehmenden Billigkeitserwägung darzustellen (Senat, Beschluss vom 8.11.2010 - 3 Wx 123/10 - SchlHAnz 2011, 204 = NJW-RR 2011, 576; OLG München FamRZ 2012, 1895; Schindler in MüKoFamFG, 2. Aufl. 2013, § 81 Rn. 8; Keidel/Zimmermann, aaO., § 81 Rn. 44).

    Auch das Vorliegen eines dem Regelbeispiel nach § 81 Abs. 2 Nr. 2 FamFG entsprechenden Falles, nämlich dass bei einer objektiven Betrachtung aufgrund einer sorgfältigen Prüfung von vornherein erkennbar gewesen ist, dass der Antrag aussichtslos ist (Senat NJW-RR 2011, 576), kann nicht festgestellt werden.

  • BGH, 20.06.1984 - IVa ZR 206/82

    Begriff der Geschäftsunfähigkeit; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.10.2013 - 3 Wx 46/13
    Es ist allgemein anerkannt ist, dass eine Testierunfähigkeit im vorgenannten Sinne in zweifelhaften Fällen in der Regel nur aufgrund einer Begutachtung durch einen Facharzt der Psychiatrie oder Neurologie festgestellt werden kann (BGH FamRZ 1984, 1003; BayObLG FamRZ 2001, 55; Palandt/Weidlich, aaO., § 2229 Rn. 12).
  • OLG München, 30.04.2012 - 31 Wx 68/12

    Kostenentscheidung im Erbscheinserteilungsverfahren: Kosten für ein

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.10.2013 - 3 Wx 46/13
    Die Anordnung einer Erstattung der außergerichtlichen Kosten bzw. die Anordnung, dass keine Kostenerstattung stattfindet, hat sich vielmehr als Ergebnis einer stets vorzunehmenden Billigkeitserwägung darzustellen (Senat, Beschluss vom 8.11.2010 - 3 Wx 123/10 - SchlHAnz 2011, 204 = NJW-RR 2011, 576; OLG München FamRZ 2012, 1895; Schindler in MüKoFamFG, 2. Aufl. 2013, § 81 Rn. 8; Keidel/Zimmermann, aaO., § 81 Rn. 44).
  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 159/99

    Testierfähigkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.10.2013 - 3 Wx 46/13
    Es ist allgemein anerkannt ist, dass eine Testierunfähigkeit im vorgenannten Sinne in zweifelhaften Fällen in der Regel nur aufgrund einer Begutachtung durch einen Facharzt der Psychiatrie oder Neurologie festgestellt werden kann (BGH FamRZ 1984, 1003; BayObLG FamRZ 2001, 55; Palandt/Weidlich, aaO., § 2229 Rn. 12).
  • BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15

    Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren: Berücksichtigung des Maßes des

    Vielmehr sei nur bei Hinzutreten zusätzlicher Umstände eine Kostenentscheidung zum Nachteil des unterlegenen Antragstellers gerechtfertigt (neben der angefochtenen Entscheidung ferner OLG Schleswig ErbR 2015, 461; FamRZ 2014, 1217, 1218; ZEV 2013, 445, 446; FamRZ 2011, 923; so auch Kroiß, ZEV 2015, 635, 639 f.; ähnlich OLG Rostock ErbR 2015, 326, 328; KG FGPrax 2012, 115, 116 f.).
  • OLG Saarbrücken, 24.02.2016 - 5 W 44/15

    Kostenentscheidung im Erbscheinserteilungsverfahren: Berücksichtigung der

    In einem solchen Fall entspricht die anteilige Kostentragung der formell Beteiligten eher der Billigkeit als eine Verteilung nach dem Grad des Obsiegens bzw. Unterliegens (allgemein: OLG Schleswig, FamRZ 2013, 719; OLG Schleswig, Beschl. v. 31.10.2013 - 3 Wx 46/13).
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